Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Begriffsbestimmungen und Einflussbereich
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Umsatzmaschine, vertreten durch Markus Grabowski, Rheinwerkallee 6, 53227 Bonn (im Folgenden kurz “Anbieter” genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz “Kunde” genannt, zusammen hier auch als die „Parteien“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Leistungen aus Online Marketing, Recruiting, Leistungsorientiertes Marketing, Zielgruppengewinnung, Social Media Marketing und Consulting (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Marketingbegriffe betonen alle die Idee, dass Marketingaktivitäten darauf abzielen, messbare Ergebnisse und Leistungen zu erzielen, oft in Bezug auf Verkaufszahlen, Klicks, Conversions oder andere messbare Kennzahlen.

1.2. Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der Kunde gegenüber dem Anbieter, die angebotenen Leistungen ausschließlich zu einem gewerblichen bzw. geschäftlichen Zweck (als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB) in Anspruch zu nehmen.

1.3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der Anbieter stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.

1.4. Die geltende Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters vor der Inanspruchnahme der Leistungen ist maßgeblich.

1.5. Wenn in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, geschieht dies ausschließlich aus Gründen der Einfachheit, ohne dass dadurch eine Wertung ausgedrückt wird.

2. Leistungen
2.1. Der Anbieter ist darauf spezialisiert, Anfragen / Leads mithilfe von Online- und leistungsorientiertem Marketing zu generieren.

2.2. Der genaue Leistungsumfang wird durch die individuelle Vereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Kunden festgelegt. Wenn der Kunde den Anbieter beauftragt, Online-Werbeanzeigen in seinem Namen zu schalten, erteilt er dem Anbieter die entsprechende Befugnis.

2.3. Der Kunde bestimmt das Budget der Werbekosten, das zusätzlich zur Vergütung anfällt. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung der Werbekosten unmittelbar zwischen dem Anbieter und der Werbeplattform. Der Kunde trägt sämtliche anfallenden Werbekosten, die er vorab an den Anbieter zahlt.

2.4. Die Parteien stimmen überein, dass der Anbieter bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen ausdrücklich nicht verpflichtet ist, dem Kunden einen spezifischen quantitativen oder wirtschaftlichen Erfolg zu garantieren.

2.5. Plattformen (z.B. Xing, Facebook, LinkedIn, Google, Instagram, etc.) können im Einzelfall Werbekampagnen des Anbieters, die dieser für den Kunden erstellt hat, ohne Nennung von Gründen aussetzen. In gleicher Weise behalten sich die Werbeplattformen das Recht vor, Accounts, Werbekonten des Kunden vorübergehend oder dauerhaft zu deaktivieren. Der Anbieter hat keinerlei Einfluss auf diese Maßnahmen. Die Vergütungsansprüche des Anbieters bleiben in diesem Zusammenhang unverändert bestehen.

2.6. Der Anbieter kann zur Erfüllung bestimmter oder sämtlicher vertraglicher Verpflichtungen berechtigt sein, Dritte, insbesondere Nachunternehmer, zur Unterstützung heranzuziehen.

2.7. In Bezug auf die Inhalte eines mit dem Anbieter eingegangenen Dienstleistungsvertrags steht diesem ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

3. Vertragsabschluss
3.1. Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Vertrags dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben.

3.2. Die Vereinbarung eines Vertrags zwischen dem Anbieter und dem Kunden kann mündlich per Telefon oder Video-Chat, in schriftlicher Form (z.B. per E-Mail) oder durch schriftlichen Vertrag erfolgen.

3.3. Wenn es zu mündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem Anbieter und dem Kunden kommt, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass der Anbieter das Telefonat und/oder die Video-Konferenz zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.

3.4. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der Kunde im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.

4. Spezielle Regelungen für die Personalvermittlung
Soweit sich die Parteien ausdrücklich auf durch den Anbieter zu erbringende Personalvermittlungsleistungen verständigt haben, so gelten die nachfolgenden Maßgaben zur Personalvermittlung:

4.1. Der Anbieter vermittelt dem Kunden potenzielle Mitarbeiter (im Folgenden kurz “Kandidaten” genannt). Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen Anbieter und Kunden.

4.2. Erfolgreich ist die Vermittlung, wenn es zwischen einem Kandidaten und dem Kunden zu einem Vertragsschluss kommt. Weitere Absprachen können sich aus dem individuellen Angebot des Anbieters ergeben.

4.3. Die inhaltliche Abstimmung (insbesondere im Hinblick auf das Anforderungsprofil des/der Kandidaten) erfolgt in der Regel einvernehmlich in einem Vorabgespräch (schriftlich, fernmündlich und/oder per elektronischer Kommunikation) zwischen dem Kunden und dem Anbieter. Der Anbieter ist hinsichtlich der Kandidatenauswahl unabhängig und unterbreitet dem Kunden anonymisierte Profile nach eigenem Ermessen.

4.4. Ein Anspruch auf eine erfolgreiche Vermittlung des Anbieters besteht nicht.

4.5. Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für Qualifikationen, Eigenschaften u/o Qualität der Arbeitsleistung der Kandidaten.

4.6. Der Anbieter kann zur Erfüllung bestimmter oder sämtlicher vertraglicher Verpflichtungen berechtigt sein, Dritte, insbesondere Nachunternehmer, zur Unterstützung heranzuziehen.

5. Vergütung
5.1. Die Leistungen werden gemäß den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Angeboten vergütet. Wenn keine individuelle Vergütung vereinbart wurde, gilt die Vergütung gemäß der aktuellen Preisliste. Bei Ratenzahlung ist die erste Rate unmittelbar nach Vertragsschluss fällig, und die folgenden Raten werden, sofern nicht anders vereinbart, monatlich im Voraus gezahlt. Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.2. Wenn eine Einrichtungsgebühr vereinbart wurde, wird diese in der Regel nur einmalig erhoben, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Bei einer eventuellen Vertragsverlängerung entfällt eine erneute Einrichtungsgebühr.

5.3 In dem in Auftrag gegebenen Werbebudget kann eine Service-Pauschale für die Kontenerstellung, die Anzeigentext- und Suchworterstellung, Verwaltungsaufwand (Mischkostenkalkulation) sowie für regelmäßige Optimierungsmaßnahmen und Auswertungen enthalten sein.

5.4. Die Pflicht zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Vergütung in voller Höhe besteht auch, wenn der Kunde den Anbieter anweist, die Leistungen vorübergehend zu unterbrechen oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig ist, soweit die Gründe nicht auf einem Verschulden des Anbieters beruhen.

5.5. Der Kunde ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und zahlbar innerhalb von 5 Werktagen.

5.6. Wenn der Kunde eine erforderliche Mitwirkungshandlung unterlässt und dadurch die Leistungserbringung des Anbieters verhindert, wird der Vergütungsanspruch des Anbieters in der Regel nicht beeinflusst.

5.7. Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben beziehungsweise geltend machen.

6. Fristen
6.1. Die Fristen für die Erbringung der Leistungen durch den Anbieter beginnen erst dann zu laufen, wenn der Kunde die vereinbarte Vergütung vollständig gezahlt hat und alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden abgeschlossen wurden.

6.2. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der Anbieter das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.

6.3. Der Anbieter ist berechtigt den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626 Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten gegenüber dem Anbieter in Verzug ist. Der Anbieter ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der Anbieter aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.

7. Weitere Verpflichtungen der Parteien zur Umsetzung der vereinbarten Leistungen
7.1. Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der Anbieter grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, bzw. dem individuell vereinbarten Beginn der Vertragslaufzeit.

7.2. Der Kunde stellt sicher, dass der Anbieter zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Leistungsergebnisses erforderlich sind. Ist der Anbieter daran gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und resultieren die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt.

7.3. Der Kunde ist für sämtliche Inhalte und etwa Webseiten verantwortlich und hat zu gewährleisten, dass die Inhalte nicht durch Rechte Dritter belastet sind und nicht gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Straf-, Jugendschutz-, Datenschutzrecht oder dergleichen) verstoßen. Der Anbieter ist nicht zur Prüfung der Inhalte verpflichtet.

7.4. Der Anbieter ist berechtigt, alle Termine, sofern die jeweilige Art der Leistungserbringung nicht zwingend eine Anwesenheit vor Ort erfordert dem Kunden gegenüber digital (z.B. Webex, Zoom, Teams, Google Meet, etc.) durchzuführen.

7.5. Der Kunde ist selbstständig dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen bereitzuhalten, um das Angebot vollständig nutzen zu können. Bei Vorliegen von technischen Problemen des bereitgestellten Angebots ist der Kunde zudem verpflichtet, an der Problemlösung bestmöglich mitzuwirken.

8. Vertragslaufzeit
8.1. Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit) fest geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.

8.2. Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht explizit abweichend geregelt, mit Ausspielungsbeginn der Werbekampagnen, spätestens jedoch einen Monat nach Vertragsschluss. Die Fälligkeit einer vereinbarten Einrichtungspauschale bleibt hiervon unberührt.

8.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9. Zahlungsbedingungen
9.1. Die Zahlung ist per Vorkasse und in Ausnahmefällen per Rechnung möglich.

9.2. Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter unmittelbar nach Vertragsabschluss, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss eine (SEPA)-Einzugsermächtigung zu erteilen. Der Anbieter ist nicht verantwortlich für Überziehungsgebühren, Überziehungskosten oder ähnliche Gebühren, die die Bank oder Kreditkartenfirma geltend macht.

10. Haftung auf Schadensersatz
10.1. Der Anbieter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen.

10.2. Der Anbieterhaftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der Anbieter für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom Anbieter gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.

10.3. Der Anbieter haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

11. Datenschutz, Geheimhaltung
11.1. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Anbieter personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.

11.2. Die Parteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

12. Regelungen bei Teilleistungen
12.1. Wenn die vereinbarte Leistung werkvertragsrechtlichen Bestimmungen unterliegt, gelten die nachstehenden Regelungen.

12.2. Der Anbieter kann nach Abschluss einer Teilleistung vom Kunden die Abnahme dieser Teilleistung verlangen. Die vom Kunden abzunehmenden (Teil-)Leistungen des Anbieters gelten auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung des Anbieters hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt

13. Geistiges Eigentum / Urheberrechtsschutz
13.1. Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.

13.2. Der Kunde räumt dem Anbieter an Werbekampagnen und deren Inhalten ein sachlich und zeitlich uneingeschränktes, weltweites, ausschließliches Nutzungsrecht an allen denkbaren Nutzungsarten ein. Davon sind auch zukünftige Nutzungsarten erfasst, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht bekannt waren.

13.3. Der Kunde räumt dem Anbieter weiterhin das Recht ein, sämtliche Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des Kunden im Rahmen der zu erbringenden Leistungen uneingeschränkt zu nutzen. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

13.4. Der Kunde stellt den Anbieter von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistigen Eigentums und/oder der Verwendung von Begriffen, Seiten oder Inhalten die unzulässig und/oder mit Rechten Dritter belastet sind, vollumfänglich frei.

13.5. Der Kunde erhält ein Nutzungsrecht zur Nutzung der Kampagnen, Lizenzen und Inhalte während der Vertragslaufzeit. Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Inhalte (Inhalte, Texte, Bild- und Videomaterial) ist untersagt. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.

13.6. Der Anbieter hat das Recht, anonymisierte Daten der Kampagnen zu sammeln, analysieren und verwenden. Dazu gehören unter anderem, aber nicht ausschließlich, die Darstellung der Werbeanzeigen sowie der Aufbau und die Strategie der Kampagnen.

14. Widerrufsrecht
Der Anbieter schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.

15. Referenz / Erwähnungen
Der Anbieter darf den Kunden in jedem Medium zu Werbezwecken als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos sowie durch den Kunden vorgenommen Bewertungen. Der Anbieter ist zur Nennung nicht verpflichtet.

16. Allgemeine Bestimmungen
16.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist Bonn.

16.2. Auf alle Streitigkeiten findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.

16.3. Bei Bedarf werden von den Parteien schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet.

16.4. Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.

16.5. Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den Kunden nicht zumutbar. Dafür wird der Anbieter den Kunden rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Kunden den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von 10 Werkstagen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom Kunden angenommen.


Stand: August 2023